Antibiotikameldung für Tierarztpraxen und Pferdepraxen

Seit 2026 melden Tierärztinnen und Tierärzte auch Antibiotika bei Pferden. Die Daten entstehen längst in Ihrer Praxis. Ich schaue mir an, wie sie ohne doppelte Arbeit in die TAM-Datenbank der HI-Tier kommen.

Wenn gesetzliche Meldungen zum zusätzlichen Bürokratieaufwand werden.

Antibiotikameldungen nach dem Tierarzneimittelgesetz betreffen immer mehr Praxen, seit diesem Jahr auch Pferdepraxen. Die Daten entstehen meist längst in Ihrer Praxis. Die Frage ist, wie viel Handarbeit zwischen Behandlung und Meldung liegt.

  1. seit 2023

    Tierärzt:innen melden Antibiotika bei Rind, Schwein, Huhn und Pute in die TAM-Datenbank der HI-Tier.

  2. seit 01.01.2026

    Auch Pferde (inklusive Nicht-Schlachttiere), Schaf, Ziege, Gans, Ente, Kaninchen zur Lebensmittelgewinnung und bestimmte Fischarten sind erfasst.

  3. bis 14.01.2027

    Erste Meldung der Daten aus 2026, getrennt nach Halbjahren. Danach jährlich bis 14. Januar.

  4. ab 2029

    Hunde, Katzen und Pelztiere folgen.

Was ich mir anschaue

  • Welche Daten entstehen bei Ihnen bereits?
  • Wo werden sie erfasst, und wo doppelt?
  • Gibt es eine Schnittstelle Ihrer Praxissoftware zur HI-Tier?
  • Was lässt sich vorbereiten, vereinfachen oder delegieren?
Meldewege ordnen

Quellen: § 56, § 61a und § 95 TAMG;Strecker/Bolda (BVL), Deutsches Tierärzteblatt 3/2026;LGL Bayern, Merkblatt Januar 2026;BVL: Verbrauchsmengenerfassung. Stand: Oktober 2026. Gilt für Deutschland.

Was gemeldet wird

Nach § 61a Absatz 2 TAMG sind für die seit 2026 erfassten Tierarten diese Angaben mitzuteilen. Datum, Zahl der Behandlungstage und Zahl der behandelten Tiere sind dort optional, das BVL empfiehlt aber zumindest das Datum.

  • Tierarzt oder Praxis

    Name der behandelnden Tierärztin bzw. des Tierarztes oder der Praxis und die Praxisanschrift.

  • Arzneimittel

    Name, Zulassungsnummer, Packungsgröße und Packungs-ID bzw. UPD-Package-Identifier.

  • Menge

    Die insgesamt verschriebene, angewendete oder abgegebene Menge, mit der richtigen Maßeinheit.

  • Tierart

    Die Tierart der behandelten Tiere, zum Beispiel Pferd.

Drei Wege in die TAM-Datenbank

Die Daten können einzeln oder zusammengefasst gemeldet werden, laufend, blockweise oder gesammelt zum Ende der Frist.

  • 01

    Schnittstelle der Praxissoftware

    Die Meldung geht direkt aus der Praxissoftware an die HI-Tier. Vom Land Bayern als bevorzugte Variante beschrieben, abhängig vom Softwarehersteller.

  • 02

    Online-Eingabe in der HI-Tier

    Direkte Eingabe in der Meldemaske der TAM-Datenbank, einzeln oder als Tabelle.

  • 03

    Sammelmeldung per CSV

    Upload einer Datei, zum Beispiel auf Basis der Excel-Vorlage des BVL.

Häufige Fragen zur Antibiotikameldung

Müssen Pferdetierärzte Antibiotika melden?

Ja. Seit dem 01.01.2026 werden Anwendung, Abgabe und Verschreibung antibiotisch wirksamer Arzneimittel bei Pferden erfasst, auch bei Pferden, die laut Equidenpass von der Schlachtung ausgenommen sind. Esel sind nicht meldepflichtig. Grundlage ist § 61a TAMG.

Bis wann muss die erste Antibiotikameldung für Pferde erfolgen?

Die Daten aus 2026 müssen bis zum 14.01.2027 in der TAM-Datenbank der HI-Tier gemeldet sein, getrennt nach Halbjahren. Ab 2027 wird jährlich bis zum 14. Januar des Folgejahres gemeldet.

Welche Tierarten sind von der Antibiotikameldung betroffen?

Seit 2023 Rind, Schwein, Huhn und Pute. Seit 2026 zusätzlich Pferd, Schaf, Ziege, Gans, Ente, Kaninchen zur Lebensmittelgewinnung und bestimmte Fischarten. Für Hunde, Katzen und Pelztiere sollen die Verbrauchsmengen ab 2029 erhoben werden.

Wo wird die Antibiotikameldung abgegeben?

In der Tierarzneimittel-Datenbank (TAM-Datenbank) der HI-Tier, dem Herkunfts- und Informationssystem für Tiere. Für die Anmeldung braucht die Praxis eine Betriebsnummer und eine PIN, vergeben von der zuständigen Stelle des Bundeslandes.

Kann die Meldung aus der Praxissoftware heraus erfolgen?

Wenn Ihre Praxissoftware eine Schnittstelle zur HI-Tier anbietet, ja. Ob das bei Ihnen möglich ist, hängt vom Hersteller ab. Genau das kläre ich gern mit Ihnen und Ihrem Anbieter.

Kann ich die Meldung an jemand anderen übertragen?

Laut den Informationen des Landes Bayern ist eine Beauftragung Dritter möglich. Die Mitteilung erfolgt dann im Auftrag der Praxis.

Rechtzeitig vor dem 14.01.2027 klären, wie Ihre Meldung läuft

Gemeinsam schauen wir, welche Daten schon in Ihrer Software stecken und wie die Meldung mit möglichst wenig Handarbeit gelingt.

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